Leistungen

Fürsorgliche Begleitung und echte Entlastung

Als anerkannter Betreuungsdienst nach Landesrecht (§ 45a SGB XI / AnFöVO NRW) unterstützen wir Seniorinnen, Senioren und pflegende Angehörige im Alltag – für ein langes, selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden.

Fürsorgliche Hand auf der Hand eines Seniors im Rollstuhl
01

Alltagsbegleitung & Haushaltsentlastung

Hilfe und Begleitung bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt – und Gesellschaft, wenn der Tag sonst still bliebe.

  • Alltägliche Aufgaben im Haushalt
  • Gemeinsame Einkäufe
  • Erledigungen des täglichen Bedarfs
  • Gespräche und Gesellschaftsspiele
  • Spaziergänge
  • Individuelle Beschäftigungsangebote

Abrechenbar über den Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI

02

Arzt-, Behörden- & Terminbegleitung

Verlässlich hin und zurück – und unterwegs jemand an Ihrer Seite.

  • Arzttermine
  • Physiotherapie
  • Apotheke
  • Behördengänge
  • Freizeitaktivitäten
  • Unterstützung bei Formalitäten

Abrechenbar über den Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI

03

Entlastung pflegender Angehöriger

Pflege erfordert Kraft. Wir schaffen Freiräume und unterstützen Familien im Alltag.

  • Stundenweise Auszeit
  • Berufliche Termine
  • Urlaub
  • Krankheit

Abrechenbar über den Entlastungsbetrag (§ 45b) und den Gemeinsamen Jahresbetrag (§ 42a SGB XI)

04

Demenzbetreuung & Aktivierung

Einfühlsame Begleitung und individuelle Aktivierung für Menschen mit Demenz.

  • Vertraute Rituale
  • Gedächtnistraining
  • Individuelle Aktivierung
  • Begleitung im vertrauten Zuhause

Abrechenbar über den Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI

So wird Ihre Betreuung finanziert

Der Gesetzgeber stellt umfangreiche Budgets zur Entlastung bereit, die bei Nichtnutzung verfallen. Wir prüfen mit Ihnen, was Ihnen zusteht – und finden auch dann einen Weg, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt.

§ 45b SGB XI
131,00 €

Entlastungsbetrag pro Monat, ab Pflegegrad 1 – 1.572 € im Jahr.

§ 42a SGB XI
3.539 €

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, ab Pflegegrad 2 – für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr.

§ 45a SGB XI
Umwandlungsanspruch

Nicht genutzte Sachleistungen lassen sich in Betreuungsleistungen umwandeln – etwa wenn ein Pflegedienst sein Budget nicht ausschöpft.

Ohne Pflegegrad
Privatzahler

Individuelle Betreuung nach Ihren Bedürfnissen – auch ohne Leistungen der Pflegekasse.

Keine Vorkasse: Mit einer unkomplizierten Abtretungserklärung rechnen wir alle Kassenleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Unser Betreuungsflyer 2026

Blättern Sie in Ruhe durch – tippen oder klicken Sie auf den Flyer, nutzen Sie die Pfeile oder wischen Sie auf dem Handy.

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Auch bei Fragen zur Finanzierung und Antragstellung – wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation.