Leistungen
Fürsorgliche Begleitung und echte Entlastung
Als anerkannter Betreuungsdienst nach Landesrecht (§ 45a SGB XI / AnFöVO NRW) unterstützen wir Seniorinnen, Senioren und pflegende Angehörige im Alltag – für ein langes, selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden.
01
Alltagsbegleitung & Haushaltsentlastung
Hilfe und Begleitung bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt – und Gesellschaft, wenn der Tag sonst still bliebe.
- Alltägliche Aufgaben im Haushalt
- Gemeinsame Einkäufe
- Erledigungen des täglichen Bedarfs
- Gespräche und Gesellschaftsspiele
- Spaziergänge
- Individuelle Beschäftigungsangebote
Abrechenbar über den Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI
02
Arzt-, Behörden- & Terminbegleitung
Verlässlich hin und zurück – und unterwegs jemand an Ihrer Seite.
- Arzttermine
- Physiotherapie
- Apotheke
- Behördengänge
- Freizeitaktivitäten
- Unterstützung bei Formalitäten
Abrechenbar über den Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI
03
Entlastung pflegender Angehöriger
Pflege erfordert Kraft. Wir schaffen Freiräume und unterstützen Familien im Alltag.
- Stundenweise Auszeit
- Berufliche Termine
- Urlaub
- Krankheit
Abrechenbar über den Entlastungsbetrag (§ 45b) und den Gemeinsamen Jahresbetrag (§ 42a SGB XI)
04
Demenzbetreuung & Aktivierung
Einfühlsame Begleitung und individuelle Aktivierung für Menschen mit Demenz.
- Vertraute Rituale
- Gedächtnistraining
- Individuelle Aktivierung
- Begleitung im vertrauten Zuhause
Abrechenbar über den Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI
So wird Ihre Betreuung finanziert
Der Gesetzgeber stellt umfangreiche Budgets zur Entlastung bereit, die bei Nichtnutzung verfallen. Wir prüfen mit Ihnen, was Ihnen zusteht – und finden auch dann einen Weg, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt.
§ 45b SGB XI
131,00 €
Entlastungsbetrag pro Monat, ab Pflegegrad 1 – 1.572 € im Jahr.
§ 42a SGB XI
3.539 €
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, ab Pflegegrad 2 – für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr.
§ 45a SGB XI
Umwandlungsanspruch
Nicht genutzte Sachleistungen lassen sich in Betreuungsleistungen umwandeln – etwa wenn ein Pflegedienst sein Budget nicht ausschöpft.
Ohne Pflegegrad
Privatzahler
Individuelle Betreuung nach Ihren Bedürfnissen – auch ohne Leistungen der Pflegekasse.
Keine Vorkasse: Mit einer unkomplizierten Abtretungserklärung rechnen wir alle Kassenleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.